SachsenJagdkundeSN-JAG-145-2026

Wann hat sich bei der Bewegungsjagd der Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Bei der Bewegungsjagd hat sich der Schütze nach dem Einnehmen des Standes mit seinen jeweiligen Nachbarschützen zu verständigen.

  • A)Beim Angehen
  • B)Nach Einnehmen des Standes
  • C)Unmittelbar vor der Schussabgabe
Erklärung

Dadurch werden Standorte und Schussbereiche abgestimmt. Verlässt der Schütze seinen Stand mit Zustimmung des Jagdleiters, muss er sich zuvor erneut mit seinen Nachbarn verständigen.

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