SachsenJagdkundeSN-JAG-145-2026

Wann hat sich bei der Bewegungsjagd der Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nach Einnehmen des Standes.

  • A)Beim Angehen
  • B)Nach Einnehmen des Standes
  • C)Unmittelbar vor der Schussabgabe

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