SachsenVerbraucherschutzSN-VER-82-2026

Wann ist ein erlegter Fuchs beim zuständigen Veterinäramt zur Untersuchung einzureichen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Möglichst sofort nach dem Erlegen, ausgekühlt und in einem Plastiksack verpackt.

  • A)Möglichst sofort nach dem Erlegen, ausgekühlt und in einem Plastiksack verpackt
  • B)Im Sommer spätestens nach 10 Tagen
  • C)Bei Temperaturen über 30 Grad spätestens nach vier Tagen

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