SachsenRechtSN-REC-247-2026

Wann ist ein Grundeigentümer von Flächen kein Jagdgenosse?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn es sich um Grundflächen handelt, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf.

  • A)Wenn es sich um Grundflächen handelt, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf
  • B)Wenn der Grundeigentümer seinen Grundbuchauszug bei der unteren Jagdbehörde nicht vorgelegt hat
  • C)Wenn er die Bejagung seiner Grundflächen nicht gestattet

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