SachsenRechtSN-REC-190-2026

Wann ist eine Abrundungsvereinbarung nach SächsJagdG wirksam?

Kurze Antwort

Richtig ist: mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde.

  • A)mit Anzeige bei der unteren Jagdbehörde
  • B)mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • C)mit Abschluss der Abrundungsvereinbarung

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