SachsenVerbraucherschutzSN-VER-133-2026

Wann muss Haarwild der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine amtliche Fleischuntersuchung ist erforderlich, wenn vor oder nach dem Erlegen bedenkliche Merkmale beim Wild festgestellt werden.

  • A)Eine amtliche Fleischuntersuchung ist immer erforderlich
  • B)Eine amtliche Fleischuntersuchung ist bei Wild nicht erforderlich
  • C)Eine amtliche Fleischuntersuchung ist erforderlich, wenn vor oder nach dem Erlegen bedenkliche Merkmale beim Wild festgestellt werden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wann muss Haarwild der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt we… | Jägerprüfung Sachsen – GrünesAbi | GrünesAbi