SachsenRechtSN-REC-30-2026

Was bedeutet der so genannte Auskehranspruch?

Kurze Antwort

Richtig ist: Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages an die Jagdgenossen, die der Einbehaltung des Reinertrages nicht zugestimmt haben.

  • A)Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages an die Jagdgenossen, die der Einbehaltung des Reinertrages nicht zugestimmt haben.
  • B)Anspruch der Jagdpächter auf Rückzahlung des Pachtzinses.
  • C)Anspruch der Jägervereinigung auf Anteilszahlung vom Reinertrag.

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