SachsenRechtSN-REC-12-2026

Was bezeichnet man als Jägernotweg?

Kurze Antwort

Richtig ist: Den festgelegten Weg zum Jagdbezirk, wenn keine öffentlichen Wege dorthin führen.

  • A)Den Weg, den ein verunfallter Jäger bis zur Ersten Hilfe zurücklegt
  • B)Den festgelegten Weg zum Jagdbezirk, wenn keine öffentlichen Wege dorthin führen
  • C)Den Weg, den sich ein Jäger zur Bergung einer groben Sau freischneidet

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