SachsenRechtSN-REC-263-2026

Was bezeichnet man diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Notwehr bzw. Nothilfe.

  • A)Notwehr bzw. Nothilfe
  • B)Notstand
  • C)Selbstverteidigung

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