Kurze Antwort
Auf landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen dürfen keine Marktfrüchte angebaut werden.
Stilllegungsflächen dienen dazu, der Überproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse entgegenzuwirken. Bodenschonende und unkrautverdrängende Pflanzenarten wie Phacelia können dagegen als Begrünung dienen.
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