SachsenJagdkundeSN-JAG-175-2026

Was darf auf landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen nicht angebaut werden?

Kurze Antwort

Auf landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen dürfen keine Marktfrüchte angebaut werden.

  • A)Phacelia
  • B)Marktfrüchte
  • C)Bodenschonende und unkrautverdrängende Pflanzenarten
Erklärung

Stilllegungsflächen dienen dazu, der Überproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse entgegenzuwirken. Bodenschonende und unkrautverdrängende Pflanzenarten wie Phacelia können dagegen als Begrünung dienen.

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