SachsenRechtSN-REC-31-2026

Was geschieht mit Jagdgenossenschaften, wenn mehrere Gemeinden zusammengelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaften gehen kraft Gesetzes unter. Es entsteht kraft Gesetz eine neue Jagdgenossenschaft, deren Größe des neu entstandenen Gemeindegebietes entspricht.

  • A)Die Jagdgenossenschaften gehen kraft Gesetzes unter. Es entsteht kraft Gesetz eine neue Jagdgenossenschaft, deren Größe des neu entstandenen Gemeindegebietes entspricht.
  • B)Eine Zusammenlegung von Gemeinden hat auf bestehende Jagdgenossenschaften keinen Einfluss
  • C)Jagdgenossenschaften haben sich beim zuständigen Amtsgericht im Genossenschaftsregister neu eintragen zu lassen

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