SachsenWaffenkundeSN-WAF-81-2026

Was ist beim Kauf eines Einstecklaufes für einen Schrotlauf aufgrund des Waffengesetzes zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nichts, wenn der Käufer Jahresjagdscheininhaber ist.

  • A)Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen
  • B)Nichts, wenn der Käufer Jahresjagdscheininhaber ist
  • C)Einsteckläufe dürfen nur in Schrotläufe mit verstärktem Beschuss eingebaut werden

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