SachsenRechtSN-REC-257-2026

Was ist der oberste Grundsatz des Tierschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

  • A)Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz
  • B)Tiere als Mitgeschöpfe unterliegen dem verfassungsmäßigen Schutz des Menschen (GG)
  • C)Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen

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