Kurze Antwort
Eine Gefahr ist jedes biologische, chemische oder physikalische Agens oder jeder Zustand, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann.
So definiert es die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Einzelne Beispiele wie Bleireste sind spezifische Gefahrenquellen, aber die rechtliche Definition erfasst allgemein alle derartigen Agentien oder Zustände.
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