SachsenVerbraucherschutzSN-VER-28-2026

Was ist eine Gefahr im Sinne des Lebensmittelrechts?

Kurze Antwort

Eine Gefahr ist jedes biologische, chemische oder physikalische Agens oder jeder Zustand, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann.

  • A)Nach neusten Auffassungen u. a. Reste von bleihaltigen Geschossen
  • B)Ein Agens (biologisch, chemisch, physiologisch), das eine Gesundheitsbeeinträchtigung hervorrufen kann
  • C)Der Zustand eines Stück Wildbrets vor dem Ende des Reifungsprozesses des Fleisches
Erklärung

So definiert es die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Einzelne Beispiele wie Bleireste sind spezifische Gefahrenquellen, aber die rechtliche Definition erfasst allgemein alle derartigen Agentien oder Zustände.

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