SachsenJagdkundeSN-JAG-294-2026

Was ist Voraussetzung für die Fallen- oder Fangjagd in Sachsen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines und die Erlaubnis zur Jagdausübung.

  • A)Ein Fallenlehrgang beim Jagdaufseherverband
  • B)Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines und die Erlaubnis zur Jagdausübung
  • C)Der Besitz eines Erdhundes oder eines Frettchens.

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