SachsenRechtSN-REC-116-2026

Was müssen Sie beim beabsichtigten Ansiedeln von Rebhühnern beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vor dem beabsichtigten Beginn des Ansiedels ist ein Antrag auf Genehmigung bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.

  • A)Hierfür bestehen keine gesetzlichen Vorgaben
  • B)Vor dem beabsichtigten Beginn des Ansiedels ist ein Antrag auf Genehmigung bei der oberen Jagdbehörde zu stellen
  • C)Das Veterinäramt des Landkreises als Tierschutzbehörde kann Ihnen die Genehmigung versagen

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