SachsenRechtSN-REC-168-2026

Was versteht man unter dem Begriff der "Jagdausübung"?

Kurze Antwort

Richtig ist: Darunter fällt das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild.

  • A)Unter diesen Begriff versteht man insbesondere die Einzeljagd
  • B)Unter Jagdausübung versteht man die Erlegung insbesondere kranker Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen
  • C)Darunter fällt das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild

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