SachsenRechtSN-REC-88-2026

Was versteht man unter dem Begriff Jagdabgabe?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zur Förderung der Jagd wird von jedem Jahresjagdscheininhaber mit der Gebühr für den Jahresjagdschein eine Jagdabgabe erhoben.

  • A)Wildbret, welches vom Jagdausübungsberechtigten zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft kostenlos überlassen wird
  • B)Von einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Rahmen der Jagdpflege abgegebene Flächen
  • C)Zur Förderung der Jagd wird von jedem Jahresjagdscheininhaber mit der Gebühr für den Jahresjagdschein eine Jagdabgabe erhoben

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