SachsenRechtSN-REC-89-2026

Was versteht man unter dem Begriff Jagdgenosse?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eigentümer von jagdlich nutzbarem Grund und Boden innerhalb einer Gemeinde.

  • A)Pachtfähiger Jahresjagdscheininhaber
  • B)Eigentümer von jagdlich nutzbarem Grund und Boden innerhalb einer Gemeinde
  • C)Im Sprachgebrauch gleich Weidgenosse

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