SachsenVerbraucherschutzSN-VER-251-2026

Was versteht man unter Fallwild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Verendetes Wild, bei dem die Todesursache unbekannt ist.

  • A)Wild, das nur in besonderen Fällen verzehrt werden darf
  • B)Verendetes Wild, bei dem die Todesursache unbekannt ist
  • C)Wild, das durch Verkehrsunfälle zu Tode kam

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