SachsenRechtSN-REC-15-2026

Was versteht man unter FFH-Gebieten?

Kurze Antwort

Richtig ist: FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

  • A)FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
  • B)FFH-Gebiete sind Waldgebiete, in denen die forstliche Bewirtschaftung zertifiziert wurde
  • C)FFH-Gebiete sind die Zusammenfassung aller Nationalparks, Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und Landschaftsschutzgebiete von internationaler Bedeutung

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