SachsenRechtSN-REC-232-2026

Was versteht man unter Jagdschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schaden, der dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten durch den Jagdausübungsberechtigten entsteht.

  • A)Zusammengefasster Wildschaden aller jagdbaren Tiere.
  • B)Schaden, der dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten durch den Jagdausübungsberechtigten entsteht.
  • C)Schäden an persönlichen Sachen und Jagdausrüstung des Jägers, die bei der Jagdausübung entstehen.

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