SachsenWaffenkundeSN-WAF-113-2026

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Materialfestigkeit, die Maßhaltigkeit und die Funktionssicherheit.

  • A)Die Schussleistung und Durchschlagkraft der Geschosse
  • B)Die Materialfestigkeit, die Maßhaltigkeit und die Funktionssicherheit
  • C)Die Dralllänge und Schaftschränkung

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