SachsenRechtSN-REC-16-2026

Welche Aussage ist bezüglich des Jagdvorstandes richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er ist von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft zu wählen.

  • A)Er leitet die Gesellschaftsjagd im verpachteten Jagdbezirk
  • B)Er ist von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft zu wählen
  • C)Er wird von der unteren Jagdbehörde berufen

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