SachsenRechtSN-REC-215-2026

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdschutzberechtigt ist der Jagdgast während der Jagdausübung im Pachtrevier.

  • A)Jagdschutzberechtigt ist der Forstbedienstete in seinem Dienstbereich
  • B)Jagdschutzberechtigt ist der Jagdgast während der Jagdausübung im Pachtrevier
  • C)Jagdschutzberechtigt ist die Polizei, wenn es um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geht

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