SachsenRechtSN-REC-104-2026

Welche Aussage ist falsch? Der Jahresjagdschein muss versagt werden bei:

Kurze Antwort

Richtig ist: Personen unter 18 Jahren.

  • A)Personen unter 18 Jahren.
  • B)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können.
  • C)Personen, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung besitzen

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