SachsenRechtSN-REC-180-2026

Welche Aussage über die Jagdgenossenschaft ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaft kann in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht verpachten.

  • A)Die Jagdgenossenschaft kann in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht verpachten
  • B)Die Jagdgenossenschaft ist in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Inhaber des Jagdrechts
  • C)Die Jagdgenossenschaft hat gemäß Mustersatzung das Jagdausübungsrecht generell zu verpachten

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