SachsenRechtSN-REC-225-2026

Welche Aussage zum Abschussplan von Schalenwild ist falsch?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes darf Schwarzwild erlegt werden.

  • A)Auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes darf Schwarzwild erlegt werden
  • B)Auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes darf Rotwild erlegt werden
  • C)Auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes darf Gamswild erlegt werden

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