SachsenRechtSN-REC-226-2026

Welche Aussage zum Jagdschutz ist in Sachsen zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mit Geldbuße kann belegt werden, wer Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt frei laufen lässt.

  • A)Für Hunde; außer Jagd- und Diensthunde, besteht im Jagdbezirk Leinenzwang
  • B)Hunde sind in Waldgebieten anzuleinen Den Weisungen der Jagdschutzbeauftragten ist Folge zu leisten
  • C)Mit Geldbuße kann belegt werden, wer Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt frei laufen lässt

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