SachsenRechtSN-REC-216-2026

Welche Befugnis verleiht das Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Berechtigung, Wild zu hegen, auf Wild die Jagd auszuüben und es sich anzueignen.

  • A)Berechtigung, Wild zu hegen, auf Wild die Jagd auszuüben und es sich anzueignen
  • B)Berechtigung, Jagdwaffen und Munition sowie mit Fallen nach bestandener Jägerprüfung auf Schalenwild und Niederwild zu jagen
  • C)Berechtigung als Grundeigentümer auf eigenem Grund und Boden die Jagd auszuüben

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