SachsenRechtSN-REC-217-2026

Welche Behörde erteilt die Genehmigung zum Ansiedeln von Stockenten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die obere Jagdbehörde.

  • A)Die untere Naturschutzbehörde
  • B)Die oberste Jagdbehörde
  • C)Die obere Jagdbehörde

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