SachsenRechtSN-REC-239-2026

Welche Behörde ist für Gehege solcher Tierarten zuständig, die dem Jagdrecht unterliegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die untere Naturschutzbehörde.

  • A)Das Amt für Landwirtschaft
  • B)Der Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Jagdbehörde
  • C)Die untere Naturschutzbehörde

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