Kurze Antwort
In Sachsen unterliegen alle heimischen Hühnervögel mit Ausnahme des Steinhuhns dem Jagdrecht.
Zum jagdbaren Federwild zählen unter anderem Auer-, Birk- und Haselwild, Rebhuhn, Wachtel und Fasan. Das Steinhuhn unterliegt nicht dem Jagdrecht.
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