SachsenJagdkundeSN-JAG-443-2026

Welche der genannten Federwildarten unterliegen in Sachsen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Sachsen unterliegen alle heimischen Hühnervögel mit Ausnahme des Steinhuhns dem Jagdrecht.

  • A)Alle Rauhfußhühner und das Steinhuhn
  • B)Alle heimischen Hühnervögel
  • C)Alle heimischen Hühnervögel mit Ausnahme des Steinhuhns
Erklärung

Zum jagdbaren Federwild zählen unter anderem Auer-, Birk- und Haselwild, Rebhuhn, Wachtel und Fasan. Das Steinhuhn unterliegt nicht dem Jagdrecht.

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