Kurze Antwort
Rotlauf ist nicht anzeigepflichtig, während Brucellose und Tuberkulose anzeigepflichtig sind.
In der Jagdprüfung zählen Brucellose und Tuberkulose zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Rotlauf gehört nicht zu den anzeigepflichtigen Wildkrankheiten und wird daher nicht behördlich angezeigt.
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