SachsenVerbraucherschutzSN-VER-145-2026

Welche der genannten Wildkrankheiten ist nicht anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Rotlauf ist nicht anzeigepflichtig, während Brucellose und Tuberkulose anzeigepflichtig sind.

  • A)Brucellose
  • B)Tuberkulose
  • C)Rotlauf
Erklärung

In der Jagdprüfung zählen Brucellose und Tuberkulose zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Rotlauf gehört nicht zu den anzeigepflichtigen Wildkrankheiten und wird daher nicht behördlich angezeigt.

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