SachsenJagdkundeSN-JAG-456-2026

Welche Dokumente muss der Hundeführer dem Suchenleiter vor Prüfungsbeginn vorlegen?

Kurze Antwort

Der Hundeführer muss dem Suchenleiter vor Prüfungsbeginn die Ahnentafel des Hundes und die Impfbescheinigung vorlegen.

  • A)Die Ahnentafel und den Impfausweis
  • B)Das Delegierungsschreiben der unteren Jagdbehörde, den Jahresjagdschein und die Waffenbesitzkarte
  • C)Den Zwingernachweis und die Jägerprüfungsurkunde
Erklärung

Die Impfbescheinigung muss den Tollwutschutz des Hundes nachweisen. Beide Dokumente sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen.

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