SachsenRechtSN-REC-173-2026

Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?

Kurze Antwort

Richtig ist: Behördliche Schießerlaubnis (sog. Erlaubnisschein).

  • A)Kleiner Waffenschein
  • B)Behördliche Schießerlaubnis (sog. Erlaubnisschein)
  • C)Waffenbesitzkarte (WBK)

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