SachsenRechtSN-REC-92-2026

Welche Grenzen bestimmen den Eigenjagdbezirk?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die im Grundbuch eingetragene Fläche.

  • A)Die Entscheidung der Kreisräte über die Verteilung der Jagdbezirke
  • B)Die Festlegung der zuständigen Jagdbehörde zur Verteilung der Jagdbezirke
  • C)Die im Grundbuch eingetragene Fläche

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