SachsenRechtSN-REC-126-2026

Welche Handlungen stellen Straftatbestände gemäß Bundesjagdgesetz dar?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schonzeitverstöße gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes und dem Abschuss bedrohter Wildarten.

  • A)Schonzeitverstöße gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes und dem Abschuss bedrohter Wildarten.
  • B)Vorsätzliche Übererfüllung von Schalenwildabschussplänen.
  • C)Verstöße gegen die sachlichen Verbote des § 19 Nr. 1 bis 18 Bundesjagdgesetzes

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