SachsenRechtSN-REC-145-2026

Welche Insektenarten sind nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht geschützt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Buchdrucker und Kupferstecher.

  • A)Große Rote Waldameise und Hirschkäfer
  • B)Buchdrucker und Kupferstecher
  • C)Hornisse und Trauermantel

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