SachsenRechtSN-REC-146-2026

Welche Jagdbezirksarten schreibt das Bundesjagdgesetz vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.

  • A)Pacht- und Lizenzjagdbezirke
  • B)Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke
  • C)Hoch- und Niederwildjagdbezirke

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