SachsenVerbraucherschutzSN-VER-54-2026

Welche Körperteile müssen in einem EU-Wildhandelsbetrieb für eine Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Wildkörper und die roten Organe.

  • A)Der Wildkörper und die roten Organe
  • B)Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch
  • C)Eine Fleischprobe aus einer Keule und einem Blatt

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