SachsenRechtSN-REC-227-2026

Welche Mindestgröße muss im Freistaat Sachsen ein Eigenjagdbezirk besitzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 75 ha zusammenhängende Fläche.

  • A)150 ha
  • B)100 ha, wenn die Flächen nicht zusammenhängend sind, bzw. keine Punktverbindung haben
  • C)75 ha zusammenhängende Fläche

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