SachsenRechtSN-REC-170-2026

Welche Mindestgröße muss im Freistaat Sachsen ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 ha zusammenhängende Fläche.

  • A)250 ha zusammenhängende Fläche
  • B)150 ha zusammenhängende Fläche
  • C)300 ha zusammenhängende Fläche

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