SachsenRechtSN-REC-182-2026

Welche nachfolgenden Biotope stehen nicht unter besonderem Schutz?

Kurze Antwort

Richtig ist: Landwirtschaftsbrachen mit vielfältigem Ackerunkrautbewuchs.

  • A)Fels- und Steilküsten
  • B)Bruch-, Sumpf- und Auwälder
  • C)Landwirtschaftsbrachen mit vielfältigem Ackerunkrautbewuchs

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