SachsenRechtSN-REC-262-2026

Welche Schadensart ist im Bundesjagdgesetz und Sächsischem Jagdgesetz geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wild- und Jagdschaden.

  • A)Schäden an Kraftfahrzeugen nach Wildunfällen
  • B)Schäden am lebenden Wild
  • C)Wild- und Jagdschaden

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