SachsenRechtSN-REC-117-2026

Welche Tierarten unterliegen dem sächsischen Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Elster und Rabenkrähe.

  • A)Elster und Rabenkrähe
  • B)Bisam und Saatkrähe
  • C)Fischadler und Schwarzstorch

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