SachsenRechtSN-REC-204-2026

Welche Tierarten unterliegen in Sachsen zusätzlich dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink, Aaskrähe, Elster, Eichelhäher.

  • A)Bisam, Biber, Elchwild, Feldhase
  • B)Wildernde Hunde und Hauskatzen
  • C)Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink, Aaskrähe, Elster, Eichelhäher

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