SachsenRechtSN-REC-269-2026

Welche Tierartenkombination unterliegt nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schleiereule und Saatkrähe.

  • A)Auer- und Rackelwild
  • B)Kolkrabe und Wildkatze
  • C)Schleiereule und Saatkrähe

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