SachsenRechtSN-REC-118-2026

Welche Voraussetzungen müssen in Sachsen für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern vorliegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Besitz des gültigen Jahresjagdscheines.

  • A)Der Bewerber muss die Jagdpachtfähigkeit besitzen
  • B)Der Besitz des gültigen Jahresjagdscheines
  • C)Jahresjagdscheininhaber und Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang

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