SachsenRechtSN-REC-205-2026

Welche Voraussetzungen müssen nach dem SächsJagdG vorliegen, dass die Teilung eines Gemeinschaftsjagdbezirkes in mehrere selbständige Jagdbezirke von der zuständigen Behörde genehmigt wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Teilung ist dann zu genehmigen, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat und jeder Teil für sich die gesetzliche Mindestgröße hat und die Teilung aus Erfordernissen der Wildhege oder der Jagdausübung notwendig ist.

  • A)Die Zulassung zur Teilung darf dann erfolgen, wenn der Vorstand der Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat und jeder Teil für sich mindestens 100 ha beträgt.
  • B)Nach dem SächsJagdG entfällt dann eine Genehmigung durch die zuständige Behörde, wenn die Jagdgenossenschaft die Teilung beschlossen hat.
  • C)Die Teilung ist dann zu genehmigen, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat und jeder Teil für sich die gesetzliche Mindestgröße hat und die Teilung aus Erfordernissen der Wildhege oder der Jagdausübung notwendig ist.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten