SachsenWaffenkundeSN-WAF-139-2026

Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen, um in den Besitz einer Waffen- und Munitionserlaubnis zu gelangen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig sein, die persönliche Eignung besitzen und die erforderliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachgewiesen haben.

  • A)Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes sein.
  • B)Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig sein, die persönliche Eignung besitzen und die erforderliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachgewiesen haben.
  • C)Der Antragsteller muss die Jägerprüfung bestanden haben.

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